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AGB - Search

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Success Management Consulting GmbH (SMC)
im Dienstleistungsbereich Vermittlung/Search (SER)

Version 1.0/August 2018


1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1    Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und SMC gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von SMC ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4    Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Personalsuche & -auswahl: Allgemeine Bestimmungen
2.1    Wird das Funktions- bzw. Anforderungsprofil im Prozessverlauf in wesentlichen Punkten verändert, muss ein neuer Suchauftrag erteilt werden. Für die, bis zu dem Zeitpunkt angefallenen Aufwände und Leistungen die aus dem Auftrag entstanden sind, werden dem Auftraggeber verrechnet.
2.2    Sollte nach erfolgreicher Kandidatenpräsentation und grundsätzlicher Entscheidung für einen Bewerber die Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber um mehr als drei Wochen verzögert werden und aus diesem Grund der Bewerber nicht mehr zur Verfügung stehen, so gilt die gesuchte Funktion als besetzt und die letzte Teilzahlung wird fällig.
2.3    Im Fall, dass mehr als einer der präsentierten Bewerber aufgenommen wird, so werden für jeweils unter Vertrag genommener zusätzlicher Person 50% des Gesamthonorars berechnet. In diesem Fall gilt die Garantie nur, wenn das Anforderungsprofil der so besetzten Position exakt mit dem Suchprofil der ursprünglich in Auftrag gegebenen Position übereinstimmt.
2.4    Wird von dem Auftraggeber die Durchführung einer Bewerberpräsentation außerhalb des Heimatlandes des Kandidaten erwünscht, und sind hierzu Flug- bzw. Hotelreservierungen vorzunehmen, so gilt es als vereinbart, dass dies durch den Auftraggeber organisiert wird. Für den Fall, dass der Auftraggeber SMC mit der Organisation der Bewerberpräsentation außerhalb des Heimatlandes des Kandidaten beauftragt, kommen € 500,- als Bearbeitungsgebühr zur Verrechnung. Dies bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
2.5    Es gilt als vereinbart, dass SMC exklusiv mit dem Such- und Auswahlauftrag betraut wird. Alle Bewerber, welche sich direkt bei dem Auftraggeber bewerben, werden in den Suche- und Auswahlprozess miteinbezogen. Der Auftraggeber sendet die Bewerbungsunterlagen an SMC weiter.

3. Personalsuche & -auswahl: Schutzbestimmungen
3.1    Alle Ergebnisse der Auswahlverfahren bleiben Eigentum von SMC. Die Bewerbungsunterlagen sind streng vertraulich im Sinne der DSGVO zu behandeln, bei Nichtgebrauch an SMC zurückzugeben und dürfen unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben werden.
3.2    Wird ein von SMC vorgestellter Bewerber innerhalb von 6 Monaten entweder direkt beim Auftraggeber, in einer angegliederten Gesellschaft, oder auch als freier Mitarbeiter beschäftigt, so hat SMC Anspruch auf das vereinbarte Honorar; diese Umstände müssen unverzüglich schriftlich an SMC übermittelt werden.

4. Personalsuche & -auswahl: Garantie
4.1    Die SMC Garantie bedeutet eine einmalige kostenlose Nachbesetzung für exakt die ursprünglich beauftrage Funktion, falls ein von SMC vermitteltes Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate seitens des Arbeitnehmers wieder aufgelöst wird. Für den Fall, dass der von SMC empfohlene Arbeitnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach Anstellung das Dienstverhältnis löst, wird der Such- und Auswahlprozess einmal kostenfrei wiederholt. Diese Kostenfreiheit bezieht sich nicht auf externe Kosten wie z.B. Inserate und eventuelle Reisegebühren.
4.2    Sollte infolge von in dem Verantwortungsbereiches des Arbeitgebers gelegener Gründe, insbesondere aufgrund

  • von Änderungen in den Rahmenbedingungen (z.B. Entgeltkürzungen, etc.) der ursprünglich besetzten Funktion,
  • einer internen Besetzung der über SMC ausgeschriebenen Position,
  • einer ungeklärten Entscheidungskompetenz im Innenverhältnis des Arbeitgebers,

keine erfolgreiche Besetzung für eine beauftragte Funktion erfolgen können bzw. das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate aufgelöst werden, so gilt der Vertrag von SMC als erfüllt. Für einen solchen Fall wird die SMC Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
4.3    SMC übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die auf Dokumenten der Bewerber gelieferten Informationen (einschließlich der verfügbaren Dienstzeugnissen, Qualifikationsnachweise etc.), insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Verwendbarkeit. Falls die Garantieleistung durch den Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abgelehnt wird, verfällt jede weitere Garantieleistung durch SMC.

5. Honorar
Unsere angeführten Honorare sind netto ohne USt. angegeben. Das Honorar für Teilzeitbeschäftigte wird auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung berechnet bzw. in Rechnung gestellt.

6. Elektronische Rechnungslegung
SMC ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch SMC ausdrücklich einverstanden.

7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen (Teil- u. Schlussrechnungen) sind 8 Tage nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Inserierungskosten sind prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

8. Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene eines Inkassobüros, werden gesondert in Rechnung gestellt.

9. Haftung
Im kaufmännischen Verkehr wird nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.

10. Geltendmachung von Forderungen
Forderungen aller Art können nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.

11. Stornobedingungen
Die bei Auftragserteilung fällige Anzahlung gilt im Falle einer Absage durch den Auftraggeber in jedem Fall als verfallen, bei einer Absage bis zu zwei Wochen nach Projektbeginn sind 50% der Auftragssumme, danach 100% der Auftragssumme fällig. Als Stichtag gilt der Termin der unterfertigten Auftragsbestätigung für das jeweilige Projekt. Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

12. Kommunikation und Datenschutz
Der Auftraggeber ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in die ERP-Datenbank von SMC einverstanden und erklärt ausdrücklich, mit der Zusendung von postalischen Zusendungen und E-Mails zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen von SMC einverstanden zu sein. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Alle Informationen und Daten, die der Auftraggeber im Rahmen des Vertrages übermittelt, werden gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

13. Schlussbestimmungen
13.1    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Linz. Für Streitigkeiten ist das für Linz zuständige Gericht vereinbart.

 
Jede von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens SMC.


Geschlechtsneutrale Formulierung
Bei einigen Texten haben wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.

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